Arbeitsrecht
Diana Federau hat als Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht und Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die Vielzahl bestehender Vorschriften im Arbeitsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte nicht überschaubar und oft nicht nachvollziehbar.
Unser Tätigkeitsspektrum erfasst daher die Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und Kündigungen und hinsichtlich des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie die Beratung bei Wettbewerbsverboten.
Bei Unternehmensübergängen, Umwandlungen oder Betriebsschließungen berücksichtigen wir die Besonderheiten des Arbeitsrechts.
Die meisten Fragen zum Arbeitsrecht betreffen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist eine bereits erklärte Kündigung wirksam?
Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das in Frage stehende Arbeitsverhältnis Anwendung?
Welche anderen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht sind relevant?
Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden? Besteht in dem Unternehmen ein Betriebsrat, der vor Ausspruch der Kündigung zwingend angehört werden muss? Ist die Kündigung sozialwidrig?
Ist eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich?
Bestehen innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gründe, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen?
Wir empfehlen Ihnen deshalb, suchen Sie anwaltlichen Rat, bevor Sie eine anstehende oder beabsichtigte Kündigung eines oder gar mehrerer Ihrer Mitarbeiter in die Tat umsetzen. Danach ist es meist zu spät und den Ihrem Unternehmen durch rechtlich nicht wirksame Kündigungen entstandenen Schaden wird Ihnen keiner ersetzen.
Auch Arbeitnehmern, denen die Kündigung droht oder bereits erklärt worden ist, raten wir, sich möglichst schnell anwaltlich beraten zu lassen. Sie sollten unbedingt beachten, dass spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, soweit Sie Ihre Rechte wahren wollen.
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