Diana Federau hat als Tätigkeitsschwerpunkt das Reiserecht.

Es gibt statistisch nachgewiesen 30 Millionen Pauschalreisen jedes Jahr. Diese laufen jedoch nicht immer zur Zufriedenheit der Kunden ab.

Häufig beginnt der Ärger bereits beim Abflug, wenn der Flieger verspätet kommt, eine Umbuchung stattfindet oder der Flug annulliert wird.

Der Traumurlaub kann zum Alptraum werden. Das Gepäck kommt nicht an, die Hotelanlage ist eine Baustelle, Kakerlaken sind auf dem Zimmer, keine Reiseleitung vor Ort, Strandverschmutzung, Kriminalität am Urlaubsort, das Hotel ist überbucht oder der geplante Ausflug wird abgesagt.

Auf dem Rückflug ist der Flieger zu spät und man verpasst den Zug bzw. die Buchung für den Mietwagen oder kommt zu spät zur Arbeit.

Es stellen sich dann die Fragen:

Dem rechtlich meist unerfahrenen Laien steht die Rechtsabteilung der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters gegenüber. Durch unsere Fachkompetenz stellen wir die Waffengleichheit zwischen den Juristen der Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstalter und Ihnen als Reisende sicher.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit im Reiserecht und Luftverkehrsrecht, insbesondere den Fluggastrechten.

Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung und Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung gegenüber Reiseveranstalter und Fluggesellschaften durch. Wir stellen Ihnen unsere Interviews und Beiträge zu diversen reiserechtlichen Themen zur Verfügung.



Aktuelles

Vortrag: Fluggastrechte bei Flugverspätungen

Freitag, 16. Dezember 2011

Diana Federau hält am 15.12.2011 um 19:00 Uhr einen Vortrag in der Kanzlei zum Thema Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen.[mehr]


Seminar: Beweisführung im Zivilprozess

Mittwoch, 05. Oktober 2011

Diana Federau nahm erfolgreich am Seminar Beweisführung im Zivilprozess in Kempten teil.[mehr]


Beyerlin Info Broschüre

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