Geburtsschadensrecht
Die Geburtshilfe ist eines der haftungsträchtigsten Gebiete in der Medizin. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 800.000 Kinder geboren. Dabei kommt es, wie Experten vermuten, in bis zu 15.000 Fällen zu Kunstfehlern.
Leider führen diese immer wieder auch zu schweren und dauerhaften Behinderungen bei den Neugeborenen.
Wenn Sie selbst davon betroffenen sind, wissen Sie nur zu gut, dass es bei weitem nicht ausreicht, diesen Schicksalsschlag akzeptieren zu lernen.
Der ganz normale Alltag ist plötzlich ein ständiger Kampf.
Er ist geprägt von der Sorge um das kranke Kind und den Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse, wenn es einmal wieder um Medikamente oder Therapien geht, die zwar wirkungsvoll wären, aber nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind. Oft stellen sich die Eltern außerdem die Frage, wie ihr Kind abgesichert sein wird, wenn sie es nicht mehr selbst betreuen können.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Schadenersatzansprüche Ihres Kindes durchzusetzen, damit seine finanzielle Zukunft sichergestellt werden kann und zumindest an dieser Front wieder Ruhe einkehrt.
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