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Familienrecht & Erbrecht
Elke Beyerlin-Marschner ist Fachanwältin für Familienrecht, Kontaktanwältin des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Sie denken, das könnte bei Ihnen auch so kommen? Sie fragen sich, was eine Trennung/ Scheidung für Folgen hätte: - Wie werden Ihre Kinder reagieren?
- Was können Sie schon vor einer Trennung für Ihre Kinder tun?
- Wie hoch werden die Unterhaltszahlungen ausfallen?
- Was gehört nach einer Trennung/Scheidung überhaupt noch Ihnen?
- Müssen Sie das Eigenheim verkaufen oder ist eine friedliche Einigung möglich?
- Wann können, wann sollten Sie die Scheidung einreichen?
- Wer bezahlt das alles?
Wir helfen Ihnen, Klarheit über die anstehenden Probleme zu gewinnen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Lösungskonzept: - wir stellen auf Wunsch Kontakt zu Familienberatungsstellen her
- wir klären die Höhe der Unterhaltsansprüche
- wir berechnen für Sie, wie hoch Zugewinnausgleichsansprüche ausfallen können
- wir entwerfen nach Ihren Bedürfnissen Trennungs- und Ehescheidungsvereinbarungen
- wir vertreten Sie im Ehescheidungsverfahren
- wir stellen fest, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Ein weiteres Problem, das es vermutlich seit der Steinzeit gibt:
Erben streiten erbittert um den Nachlass. Vielleicht kennen Sie das schon aus eigener Erfahrung. Grund für die Streitigkeiten: Entweder gibt es kein Testament oder es ist so verfasst, dass keiner genau weiß, was der Verstorbene gemeint hat. Anwälte und Gerichte verdienen jedes Jahr viel Geld damit, diese Fragen zu klären. Ob sie dabei im Sinne des Verstorbenen handeln, ist fraglich. Fest steht, dass die Streitigkeiten zwischen den Familienmitgliedern dadurch nicht geschlichtet werden.
Sie wollen es nicht soweit kommen lassen? Sie ziehen es vor, selbst festzulegen, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll? - Wir klären für Sie, wie Sie Ihr Testament gestalten müssen, damit Ihr Wille in die Tat umgesetzt wird.
- Wir stellen fest, welche Alternativen zum Testament für Sie in Frage kommen.
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Aktuelles
Mittwoch, 31. Januar 2007
Rechtsanwältin Elke Beyerlin-Marschner wurde zum 31.01.2007 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verliehen.
Samstag, 13. Mai 2006
Rechtsanwalt Jochen Beyerlin wurde zum 13.05.2006 die Befugnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht verliehen.
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