Wie arbeiten wir als Medizinrechtsanwälte?

Wir werden Sie zunächst im Rahmen einer Erstberatung über die Vorgehensweise aufklären. Wir werden Ihnen grob die voraussichtlich entstehenden Kosten beziffern. Wir werden Sie dann über die Möglichkeiten aufklären, ein Arzthaftungsverfahren möglichst kostengünstig zu führen.

Wir werden zunächst die Behandlungsunterlagen sämtlicher beteiligter Ärzte und Kliniken einholen. Dies gilt auch für vor- und nachbehandelnde Ärzte, um ein umfassendes Bild des Behandlungsverlaufs des Patienten zu erlangen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass diese Unterlagen vollständig sind.

Grundsätzlich hat der Patient einen Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Der Patient hat auch einen Anspruch auf Übersendung der Behandlungsunterlagen in Kopie, wenn dem Arzt bzw. dem Krankenhaus die Fotokopiekosten ersetzt werden. Angesetzt werden dürfen EUR 0,50 je Seite für die ersten 100 Seiten und für jede weitere Seite EUR 0,15 pro Seite. Die Arbeitszeit vom Klinikpersonal, welches die Behandlungsunterlagen zusammenstellt, darf grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt werden.

Liegen die Behandlungsunterlagen vollständig vor, werden wir diese zusammen mit Ihnen durcharbeiten und die Auffälligkeiten herausstreichen. Soweit Ansprüche bereits angekündigt oder geltend gemacht worden sind, werden wir diese im Einzelnen mit Ihnen durchgehen.

Wir werden dann von den wenigen eindeutigen Fällen abgesehen einen Mediziner mit der Prüfung der Behandlungsunterlagen beauftragen. Dieser wird im Wege eines privaten Gutachtens oder einer kurzen Stellungnahme Ihnen und uns aufzeigen, ob und wenn ja wann und wie bei der Behandlung gegen ärztliche Standards verstoßen worden ist.

Diese Erkenntnisse werden wir mit Ihnen durchsprechen. Wir sind dann in der Lage, zusammen mit Ihnen berechtigte Ansprüche zu beziffern bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Wenn und soweit eine außergerichtliche Regulierung oder eine außergerichtliche Abwehr der Ansprüche nicht möglich ist, werden wir mit Ihnen zusammen den Gerichtsweg beschreiten. Auch dies werden wir mit Ihnen in allen Einzelheiten besprechen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für einen derartigen Prozess aufzubringen, werden wir mit Ihnen die Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe oder die Frage der Inanspruchnahme eines so genannten Prozessfinanzierers erörtern.

Fragebogen für Patienten, die einen Behandlungsfehler oder einen Aufklärungsfehler vermuten

Wir möchten für Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. Diese sind Schadenersatz, Schmerzensgeld, ggf. eine Schmerzensgeldrente und die Feststellung, dass Ihnen auch sämtliche zukünftig weiter entstehenden Schäden ersetzt werden müssen. Es muss auch festgestellt werden, dass für den Fall nicht vorhersehbarer weiterer Folgen ein weiteres Schmerzensgeld zu bezahlen ist.

Um Ihre Ansprüche möglichst gut und möglichst umfassend geltend machen zu können, bitten wir Sie, die Fragen aus unserem Patientenfragebogen zu beantworten.

Sie können uns den Fragebogen ausgefüllt per Email, oder in ausgedruckter Form zukommen lassen.

Patientenfragebogen.pdf



Sie wollen mehr wissen?

Beweislastumkehr

Sorgfältig & Konsequent

Waffengleichheit

Vermuten Sie einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler?

Patientenfragebogen

Um Ihre Ansprüche möglichst gut und umfassend geltend machen zu können, bitten wir Sie, die Fragen aus unserem Fragebogen zu beantworten.

rechts