Welche Kosten entstehen für Sie ?

Wenn Patienten eine Rechtsschutzversicherung haben, wird der Medizinrechtsanwalt versuchen, Deckungszusage für den Arzthaftungsprozess zu erlangen. Die Patienten werden dann weder mit Gerichtskosten, noch mit den Kosten für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, noch mit Anwaltskosten belastet.

Lediglich die Kosten für die Beschaffung der Behandlungsunterlagen und die Kosten für einen privaten Sachverständigen müssen die Patienten selbst bezahlen.

Wenn Sie Beyerlin Anwälte beauftragen wollen und wir nicht am Gerichtsort ansässig sind (Ravensburg), dann tragen die Patienten auch die Fahrtkosten zum Gericht selbst.

Die Kosten für die Einschaltung eines Medizinrechtsanwalts auf Behandlungsseite werden in der Regel vom Haftpflichtversicherer übernommen.

Die Kosten für die Beschaffung der Behandlungsunterlagen betragen im Regelfall EUR 0,50 pro Seite für die ersten 50 Seiten der Behandlungsunterlagen, EUR 0,15 für jede weitere Seite der Behandlungsunterlagen und EUR 6,00 für jedes Röntgenbild.

Die Kosten für einen privaten Sachverständigen betragen je nach Art und Umfang dessen Tätigkeit zwischen EUR 200,00 und EUR 1.500,00.

Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis.

Wenn Sie den Gegenstandswert des Arzthaftungsprozesses in etwa beziffern können, können Sie anhand des RVG-Rechners die Kosten in etwa bestimmen.



Sie wollen mehr wissen?

Beweislastumkehr

Sorgfältig & Konsequent

Waffengleichheit

Vermuten Sie einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler?

Patientenfragebogen

Um Ihre Ansprüche möglichst gut und umfassend geltend machen zu können, bitten wir Sie, die Fragen aus unserem Fragebogen zu beantworten.

rechts