Sorgfältig und Konsequent

Was können Sie tun?

Schon während oder spätestens kurz nach dem Krankenhausaufenthalt sollten Sie ein Tagebuch führen. Dieses sollte in Form eines Erlebnisberichts sämtliche Daten Ihrer Behandlung enthalten, also wann wurden Sie wo wie behandelt? Welche Diagnose wurde gestellt? Welche Therapievorschläge wurden Ihnen unterbreitet? Welchen Behandlungserfolg haben die Ärzte erzielt?

Außerdem sollten Sie noch die Namen und/oder Adressen der Sie behandelnden Ärzte, des Pflegepersonals und von eventuellen Zeugen (Mit-Patienten) notieren.

Und das werden wir für Sie tun.

Zunächst werden wir für Sie sämtliche Behandlungsunterlagen beschaffen. Dies sind die vollständigen Behandlungsunterlagen (inklusive Einweisung, Anamnese, Diagnose, Therapie, Pflegedokumentation, ärztliche Anweisungen, bildgebendes Material inklusive Befundungen, Laborbefunde, Medikation, OP-Berichte, Arztbriefe etc.) von dem Sie behandelnden Arzt und/oder Krankenhaus. Wir besorgen auch die Unterlagen von Ihrem Hausarzt, um eventuelle Vorkrankheiten und deren Diagnose zu überprüfen. Wir besorgen auch die Behandlungsunterlagen der nachbehandelnden Ärzte, um einen Überblick über das aktuelle Krankheitsgeschehen zu erhalten.

Sowohl Ihren Hausarzt, als auch die Nachbehandler werden wir darüber informieren, dass gegen sie keine Ansprüche geltend gemacht werden, damit diese nicht unnötig erschreckt werden.

Danach werden wir die Behandlungsunterlagen genau durcharbeiten und mit Ihnen besprechen.

Wenn dies veranlasst ist, werden wir für Sie ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Dies kann entweder beim medizinischen Dienst der Krankenversicherer über § 66 SGB V kostenlos eingeholt werden. Es kann auch ein Privatgutachten eingeholt werden.

Wir holen nur ausnahmsweise ein Gutachten über die Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftung bei der zuständigen Bezirksärztekammer ein, da diese Gutachtenstelle zur Hälfte von der Ärzteschaft finanziert ist und die Gutachter sehr häufig nicht mehr den aktuellen Stand der Medizin repräsentieren.

In keinem Fall lassen wir uns darauf ein, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Sachverständigengutachten zur Frage einer möglichen Haftung erstellen lässt. Dieses Gutachten wird immer parteiisch sein.

Dann stellen wir mit Ihnen den Schaden zusammen. Wir arbeiten hier mit Ihnen zusammen sehr sorgfältig, damit der gesamte Ihnen entstandene Schaden bei der Behandlungsseite geltend gemacht wird. Bitte lesen Sie hierzu unsere Checkliste.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bemühen wir uns auch um die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Danach nehmen wir Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf. Wir machen dabei alle Schäden geltend. Wir verlangen dabei ein höheres Schmerzensgeld, das aber Ihren widrigen Umständen angemessen ist.

Wir sorgen auch dafür, dass die Ihnen entstandenen Kosten und das Anwaltshonorar zumindest zum großen Teil von der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit abgedeckt wird.

Wir kümmern uns auch darum, dass sich die gegnerische Haftpflichtversicherung ggf. mit einem von uns eingeholten Gutachten auseinandersetzt.

Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht regulierungsbereit ist, werden wir mit Ihnen eine Klage erörtern. Dabei versuchen wir in jedem Fall, auf Beweiserleichterungen für Sie hinzuarbeiten, damit die Klage auch Erfolg hat.

Bitte lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Waffengleichheit.



rechts