Behandlungsfehler

Wenn Sie den Verdacht haben, nicht richtig behandelt worden zu sein oder gar sicher sind, dass bei Ihrer Behandlung Fehler passiert sind, sollten Sie zuerst einen Erlebnisbericht in Tagebuchform erstellen. Äußerungen der Ärzte oder des Personals sollten ebenso aufgezeichnet werden, wie eigene Wahrnehmungen oder Eindrücke.

Sie benötigen den Vornamen, den Nachnamen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person, die als Zeuge in Betracht kommt. Es kann sich hierbei um Angehörige, Freunde, Ärzte bzw. Klinikpersonal handeln. Wenn möglich, sollten die Zeugen ihre Beobachtungen ebenfalls schriftlich festhalten.

Wenn möglich, sollte eine Liste angefertigt werden, welche Ärzte und welches Klinikpersonal den Patient behandelt haben.

Da sämtliche Ansprüche der Verjährung unterliegen, sollte bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler schnellstmöglich ein Anwalt aufgesucht werden, der Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat. Im Rahmen einer Erstberatung werden wir Ihnen Ratschläge geben, wie Sie weiter vorgehen müssen.

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Um Ihre Ansprüche möglichst gut und umfassend geltend machen zu können, bitten wir Sie, die Fragen aus unserem Fragebogen zu beantworten.

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